Immobilienverrentung für Senioren – Tauschen Sie Ihr Haus in Ansbach und Umgebung gegen Rente

Die Immobilienverrentung für Senioren in Ansbach und Umgebung wird immer beliebter, da viele Rentner ihre Immobilie als Altersvorsorge nutzen möchten. Doch oft fehlt es an Liquidität und die Rente reicht nicht aus, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Eine Möglichkeit ist die Verrentung der Immobilie, bei der der Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung an eine spezialisierte Firma verkauft und im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht und eine monatliche Rente erhält. So kann die Immobilie als Altersvorsorge genutzt werden, ohne dass der Eigentümer auf sie verzichten muss. Insbesondere in Ansbach und Umgebung gibt es viele Unternehmen, die sich auf die Immobilienverrentung für Senioren spezialisiert haben und eine kompetente Beratung anbieten.

Immobilienverrentung für Senioren in Ansbach

Im Rentenalter knapp bei Kasse – das Vermögen steckt im Haus

Viele Immobilienbesitzer, die heute im Rentenalter sind, haben ihr Leben lang schwer gearbeitet und fleißig ihren Hauskredit abgezahlt. Zum Renteneintritt sind sie schuldenfrei und erhoffen sich einen ruhigen Lebensabend. An finanzielle Probleme denken die meisten nicht. Doch oft kommt es anders. Zahlreiche ältere Menschen bekommen eine kleine Rente und können davon alleine nicht leben. Die laufenden Kosten wie Steuern und Abgaben, Heizung, Strom und Wasser sind mit den Jahren gestiegen und auch das Haus selbst verursacht Kosten. Zwar ist der Hauskredit längst abgezahlt, doch oftmals fallen im Alter erhebliche Investitionen für Instandhaltung und Sanierung oder für einen barrierefreien Umbau an. Die notwendigen Maßnahmen übersteigen schnell das eigene Budget und die Rente ist zu klein, um alle Kosten zu bezahlen. Das Vermögen steckt im Haus, ausreichende Rücklagen sind nicht vorhanden und dann stellt sich die Frage, ob man das Haus auf Dauer überhaupt halten kann. Das Haus zu verkaufen, kommt nicht in Frage. Auch wer im Rentenalter knapp bei Kasse ist, möchte doch zu Haus alt werden. Doch welche Möglichkeiten gibt es, die Altersbezüge aufzubessern und lohnt ein Hausverkauf auf Rentenbasis?

Die Rente ist zu klein – Rente als Kaufpreisersatz

Es gibt einige Möglichkeiten, wie das Thema Finanzen im Alter kein Problem darstellt. Hierbei wird das Immobilieneigentum – für viele der größte Teil ihres Vermögens – in Geld umgewandelt, sodass wieder ausreichender finanzieller Spielraum vorhanden ist. Schließlich möchte sich niemand im Ruhestand Sorgen um Geld machen müssen. Doch was ist Immobilienverrentung? Im Endeffekt funktioniert das ganz einfach: Sie suchen das für Sie passende Modell aus, haben keine finanziellen Engpässe mehr und bleiben weiterhin in ihren eigenen vier Wänden wohnen. Doch wie funktioniert das?

Immobilienverrentung für Senioren in Ansbach

Zu Haus alt werden – kein Umzug ins Altersheim

Bei der Umkehrhypothek können Hauseigentümer bis an ihr Lebensende in ihrer gewohnten Umgebung leben. Sie bekommen zu Lebzeiten Geld für ihre Immobilie, müssen keine Miete zahlen und auch nicht ausziehen. Das bedeutet Planungssicherheit, denn beispielsweise die Höhe der Rente oder die Einmalzahlung, der Zinssatz und die Laufzeit werden im Voraus vereinbart. Die Auszahlung ist steuerfrei, zudem erfolgt zu Lebzeiten weder eine Zins- noch Tilgungszahlung. Interessant ist dieses Modell für allem für Rentner, die Eigentümer einer (weitgehend) schuldenfreien Immobilie sind, dort wohnen bleiben wollen und mehr Liquidität – quasi eine Zusatzrente – möchten.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Umkehrhypothek und Leibrente?

Bei einer Umkehrhypothek – ähnlich einem Kreditvertrag – kommt es nicht zu einem Eigentümerwechsel. Haus oder Wohnung werden beliehen, dafür bekommt der Eigentümer eine monatliche Rente oder einen Einmalbetrag ausgezahlt. So kann der Eigentümer bis an sein Lebensende in seiner liebgewordenen Umgebung wohnen. Erst bei Wegzug oder Tod wird die Hypothek fällig. Diese Form der Immobilienverrentung ist besonders für Senioren interessant, die Eigentümer ihrer Immobilie bleiben und selbst entscheiden wollen, wie lange sie in ihrem Haus leben möchten. Ein Umkehrdarlehen lohnt sich auch in den Fällen, in denen Immobilienbesitzer das Haus nicht unbedingt vererben möchten. Durch die Umkehrhypothek wird die Erbmasse gemindert. Bei der Leibrente kommt es bereits zu Lebzeiten zu einem Verkauf und damit einem Eigentümerwechsel. Hier wird das mietfreie Wohnrecht bis ans Lebensende im Grundbuch eingetragen. Für die notwendige Instandhaltung und Sanierung – sofern nicht anders vereinbart – kommt der neue Besitzer auf. Eine Rükfallklausel im Vertrag bietet Schutz, wenn der Käufer die Leibrente nicht mehr zahlen kann. Dann bekommt der Verkäufer das Haus wieder zurück.

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Was versteht man unter Nießbrauch?

Vereinfacht gesagt geht es um ein Recht, eine Sache zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Bezogen auf Immobilien geht es um das Recht, ein Haus auch nach einem Verkauf zu bewohnen. Wer das für sich in Betracht zieht, sollte überlegen, ob es ihm ausreicht, das Haus auch nach dem Verkauf selbst zu bewohnen oder ob er es auch vermieten möchte. Letzteres ist beispielsweise bei einem Auszug in ein Altersheim interessant. So kann der Nießbrauchberechtigte das Haus/die Wohnung vermieten und die Einnahmen behalten. Auch der Nießbrauch sollte an erster Stelle im Grundbuch eingetragen werden. Vorteil vom Nießbrauch: Dieser endet erst mit dem Tod, im Gegensatz zum Wohnrecht, das auch befristet sein kann.

Wohnrechte sichern – kein Umzug ins Altersheim

Hier geht es um das vertraglich vereinbarte Recht, eine Immobilie – von der man nicht mehr der Eigentümer ist – zu bewohnen. Wohnrechtsvereinbarungen gibt es bei Immobilien-Schenkungen, aber auch beim Hausverkauf. Senioren mit Wohnrecht zahlen keine Miete, sondern müssen nur für die Nebenkosten – ähnlich wie bei einem Mietverhältnis – aufkommen. Im Unterschied zum Nießbrauchrecht kann das Haus/die Wohnung aber nur selbst bewohnt und nicht vermietet werden. Bei einem Auszug enden Wohnrechte automatisch.

Zusatzrente durch Immobilienverrentung – Wir sind für Sie da!

Sie haben Fragen zur Verrentung von Immobilien und interessieren sich für ein Angebot? Schreiben Sie uns unter info@steiner-Immobilienberatung.de. Wir beraten Sie ausführlich zu Themen wie Hausverkauf auf Rentenbasis, Immobilienrente, Rente als Kaufpreisersatz und weiteren Möglichkeiten der Altersvorsorge. Häufige Fragen, die uns Kunden stellen: Wie werden die Rentenansprüche abgesichert? Was bedeutet die Rükfallklausel? Was passiert bei Auszug vor Ablauf des Wohnrechts?

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