Erbschaftsimmobilien

Immobilie geerbt: Was passiert jetzt?

Statistiken zeigen, dass in Deutschland jedes Jahr Immobilien mit einem Gesamtwert von etlichen Milliarden Euro vererbt werden. Es ist daher eine häufige Frage, was mit der geerbte Immobilie getan werden soll. Für den Betroffenen ist es jedoch oft eine Frage, die sich nur einmal in seinem Leben stellt. Er steckt noch tief in der Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen aus der Familie. In dieser Phase fällt es manchmal schwer, sich selbst tiefgehend mit organisatorischen Angelegenheiten zu befassen. Diese Sorge nehmen wir Ihnen von der Steiner-Immobilienberatung ab. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung, wenn Sie allein oder gemeinsam mit Ihrer Familie eine Immobilie geerbt haben. Mit Feingefühl klären wir Sie über die Möglichkeiten auf – objektiv, individuell und verständnisvoll. Der Einzelfall bestimmt, welche Entscheidung für Sie langfristig die richtige ist.
Umgang mit Immobilienerbe Bild

Umgang mit Immobilienerbe: Drei gängige Möglichkeiten

Eine Eigennutzung kann eine gute Idee sein. Kalkulieren Sie jedoch, inwiefern sich für Sie der Eigennutz lohnt. Sind die Unterhaltskosten sehr hoch oder verlängert sich dadurch Ihr Weg zur Arbeit, ist die Entscheidung vielleicht langfristig wenig praktikabel. 

Eine Vermietung des Objekts ermöglicht Ihnen, eine weitere Einnahmequelle zu haben. Doch Achtung: Können Sie mit dem Mieteinnahmen die laufenden Kosten decken? Eine Kostenkalkulation, in die die Marktsituation vor Ort einfließt, ist unerlässlich. 

Der Verkauf der Immobilie ist zwar oft schmerzhaft, aber führt häufig zu einem raschen Geldsegen. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, inwiefern sich das Objekt überhaupt verkaufen lässt. In wenigen Fällen sind die geerbten Immobilien in einem so schlechten Zustand oder mit so hohen Schulden belastet, dass es ratsamer sein kann, das Immobilienerbe auszuschlagen.

Viele Immobilienbesitzer, die heute im Rentenalter sind, haben ihr Leben lang schwer gearbeitet und fleißig ihren Hauskredit abgezahlt. Zum Renteneintritt sind sie schuldenfrei und erhoffen sich einen ruhigen Lebensabend. An finanzielle Probleme denken die meisten nicht. Doch oft kommt es anders. Zahlreiche ältere Menschen bekommen eine kleine Rente und können davon alleine nicht leben. Die laufenden Kosten wie Steuern und Abgaben, Heizung, Strom und Wasser sind mit den Jahren gestiegen und auch das Haus selbst verursacht Kosten. Zwar ist der Hauskredit längst abgezahlt, doch oftmals fallen im Alter erhebliche Investitionen für Instandhaltung und Sanierung oder für einen barrierefreien Umbau an. Die notwendigen Maßnahmen übersteigen schnell das eigene Budget und die Rente ist zu klein, um alle Kosten zu bezahlen. Das Vermögen steckt im Haus, ausreichende Rücklagen sind nicht vorhanden und dann stellt sich die Frage, ob man das Haus auf Dauer überhaupt halten kann. Das Haus zu verkaufen, kommt nicht in Frage. Auch wer im Rentenalter knapp bei Kasse ist, möchte doch zu Haus alt werden. Doch welche Möglichkeiten gibt es, die Altersbezüge aufzubessern und lohnt ein Hausverkauf auf Rentenbasis?

Gibt es Miterben

Sind Sie Alleinerbe der Immobilie, haben Sie die komplette Handlungsfreiheit. Erben Sie jedoch Haus oder Wohnung gemeinsam mit anderen Personen, müssen sich alle Beteiligten abstimmen. Solche Abstimmungsprozesse im Rahmen der Erbengemeinschaft sind oft sehr streitbehaftet. Nutzen Sie unsere professionelle und unabhängige Beratung. Auf diese Weise fühlt sich keiner der Miterben übervorteilt. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung bei der Ermittlung des Immobilienwertes und der anschließenden Immobilienvermittlung an. Dadurch lässt sich das Immobilienerbe gerecht aufteilen. Achtung: Kommen Sie zu keiner Einigung, kann eine Zwangsversteigerung der Immobilie die Folge sein. Sie lässt den Verkaufserlös erheblich schrumpfen. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie von Anfang an seriöse Immobilienprofis wie uns für eine ganzheitliche Unterstützung zurate ziehen.
Diskussion unter Miterben

Wann ist der Immobilienverkauf möglich?

Eine der häufigsten Fragen von Erben ist: Wann ist der Immobilienverkauf möglich? Um das Objekt zu verkaufen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Ein Erbschein muss nicht vorhanden sein, wenn es ein öffentliches, notarielles Testament oder einen Erbvertrag gibt. Diese Information ist sehr hilfreich, denn der Erbschein ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten bemisst sich an dem monetären Wert des Erbes.

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Muss ich auf das Immobilienerbe Steuern zahlen und gibt es Steuerfreibeträge?

Ob Steuern auf das Immobilienerbe anfallen, hängt von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und der Höhe Ihres gesamten Erbteils ab. Insbesondere die eigenen Kinder und Ehepartner profitieren von hohen Steuerfreibeträgen.
Ein kurzer Überblick über die Steuerfreibeträge bei Erbschaften zeigt, dass viele Erben keine Erbschaftsteuer zahlen müssen:
Zusätzlich profitieren Ehepartner und Kinder bis zu 27 Jahren von Versorgungs¬freibeträgen.

Wie geht es mit dem Immobilienerbe weiter? Wir helfen Ihnen.

Auch in der Zeit der großen Trauer stehen wir von der Steiner-Immobilienberatung kompetent zur Seite. An die individuellen Gegebenheiten und Ihre Wünsche angepasst informieren wir Sie über die Möglichkeiten, die sich Ihnen durch das Immobilienerbe bieten. Kontaktieren Sie uns für eine seriöse Immobilienbetreuung in Ihrem Sinne!

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